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Ratgeber · Maschinen-CE

Maschinen-CE & EMV — welche Regel greift wann?

Eine Maschine ist meist mehr als ein Produkt unter einer Richtlinie. Sicherheit und EMV werden parallel geregelt — und ab 2027 löst eine Verordnung die alte Maschinenrichtlinie ab.

Maschinenrichtlinie → Maschinenverordnung

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen. Sie wird durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst, die seit Juli 2023 in Kraft ist und ab dem 20. Januar 2027 verbindlich gilt. Bis dahin bleibt die Richtlinie maßgeblich.

Was sich ändert

Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten (keine nationale Umsetzung nötig). Inhaltlich erweitert sie den Anwendungsbereich — u. a. auf digitale Komponenten und Software mit Sicherheitsfunktion — und ergänzt Themen wie Cybersicherheit und KI.

Wichtig: EMV ist separat geregelt

Die Maschinen-Regelung deckt die Sicherheit ab; die elektromagnetische Verträglichkeit einer Maschine regelt die EMV-Richtlinie 2014/30/EU. Eine Maschine braucht daher in der Regel die CE-Konformität nach mehreren Rechtsakten zugleich (Maschine + EMV, oft zusätzlich Niederspannung). Sicherheitsrelevante Steuerungen müssen zudem die erwartbaren EM-Störungen aushalten — hier greifen Sicherheit und EMV ineinander.

Häufige Fragen

Reicht die Maschinenrichtlinie für die CE-Kennzeichnung?
Selten allein. Neben der Maschinen-Regelung sind meist die EMV-Richtlinie und ggf. die Niederspannungsrichtlinie einschlägig. Welche Rechtsakte gelten, klären wir produktbezogen. (Stets gegen die gültige Fassung prüfen.)
Muss ich schon jetzt auf die Maschinenverordnung umstellen?
Bis zum 19. Januar 2027 dürfen Maschinen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht werden; ab dem 20. Januar 2027 gilt die Verordnung. Neue Entwicklungen sollten den Übergang bereits berücksichtigen.

Quellen: TÜV SÜD — EU-Maschinenverordnung 2023/1230, Verordnung (EU) 2023/1230, EUR-Lex. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.