StartWissenEMV-Richtlinie 2014/30/EU

Ratgeber · Recht & CE

EMV-Richtlinie 2014/30/EU — einfach erklärt.

Wer elektrische Geräte in der EU in Verkehr bringt, muss die EMV-Richtlinie erfüllen. Hier ist sie auf das Wesentliche heruntergebrochen — mit Verweis auf die konkreten Artikel.

Was die Richtlinie verlangt

Die Richtlinie 2014/30/EU regelt die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln in der EU. EMV ist dort (Art. 3) definiert als die Fähigkeit eines Betriebsmittels, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu arbeiten, ohne selbst unannehmbare Störungen für andere Geräte zu verursachen.

Geltungsbereich (Art. 2)

Erfasst sind Geräte und ortsfeste Anlagen. Ausgenommen sind u. a. Funkanlagen, die unter die Funkanlagen-Richtlinie (RED 2014/53/EU) fallen, sowie Betriebsmittel ohne relevante Emission oder Störempfindlichkeit.

Grundlegende Anforderungen (Art. 6, Anhang I)

Zwei Seiten — wie in der EMV insgesamt: Störaussendung begrenzen und Störfestigkeit gegenüber den üblichen Umgebungsstörungen sicherstellen. Details dazu im Artikel Störfestigkeit vs. Störaussendung.

Harmonisierte Normen (Art. 13)

Wer die im EU-Amtsblatt gelisteten harmonisierten Normen einhält, genießt die Konformitätsvermutung für die grundlegenden Anforderungen. Welche Normen das sind, klärt der Normen-Überblick.

Konformitätsbewertung & CE (Art. 14, 15, 17)

Für die EMV-Richtlinie genügt in der Regel die interne Fertigungskontrolle (Anhang II) — der Hersteller bewertet selbst, optional mit EU-Baumusterprüfung (Anhang III). Er erstellt die EU-Konformitätserklärung (Art. 15, Muster in Anhang IV) und bringt die CE-Kennzeichnung an (Art. 17). Technische Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren (Art. 7).

Häufige Fragen

Brauche ich für EMV eine benannte Stelle?
Für die EMV-Richtlinie ist die interne Fertigungskontrolle (Anhang II) der Regelfall — eine benannte Stelle ist nicht zwingend. Eine akkreditierte Messung schafft aber die belastbare Grundlage für Ihre Konformitätserklärung; genau hier setzen wir mit Pre-Compliance an.
Gilt die EMV-Richtlinie neben anderen Richtlinien?
Ja. Ein Produkt kann zugleich z. B. der Niederspannungs-, Maschinen- oder Funkanlagen-Richtlinie unterliegen. Funkanlagen werden EMV-seitig über die RED 2014/53/EU abgedeckt. Maßgeblich ist immer die gültige Fassung — wir prüfen den Rahmen projektbezogen.

Quelle: Richtlinie 2014/30/EU, EUR-Lex (amtlicher Volltext). Artikelangaben nach diesem Volltext; maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.