Maschinenrichtlinie → Maschinenverordnung
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen. Sie wird durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst, die seit Juli 2023 in Kraft ist und ab dem 20. Januar 2027 verbindlich gilt. Bis dahin bleibt die Richtlinie maßgeblich.
Was sich ändert
Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten (keine nationale Umsetzung nötig). Inhaltlich erweitert sie den Anwendungsbereich — u. a. auf digitale Komponenten und Software mit Sicherheitsfunktion — und ergänzt Themen wie Cybersicherheit und KI.
Wichtig: EMV ist separat geregelt
Die Maschinen-Regelung deckt die Sicherheit ab; die elektromagnetische Verträglichkeit einer Maschine regelt die EMV-Richtlinie 2014/30/EU. Eine Maschine braucht daher in der Regel die CE-Konformität nach mehreren Rechtsakten zugleich (Maschine + EMV, oft zusätzlich Niederspannung). Sicherheitsrelevante Steuerungen müssen zudem die erwartbaren EM-Störungen aushalten — hier greifen Sicherheit und EMV ineinander.
Häufige Fragen
Reicht die Maschinenrichtlinie für die CE-Kennzeichnung?
Muss ich schon jetzt auf die Maschinenverordnung umstellen?
Quellen: TÜV SÜD — EU-Maschinenverordnung 2023/1230, Verordnung (EU) 2023/1230, EUR-Lex. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung.