Was ECE-R10 regelt
Die UN-Regelung Nr. 10 (ECE-R10) definiert die EMV-Anforderungen für Fahrzeuge und für elektrische/elektronische Unterbaugruppen (ESA). Sie verlangt Grenzwerte und Nachweise sowohl für die Störaussendung (gestrahlt und leitungsgebunden) als auch für die Störfestigkeit — damit weder die Fahrzeugsteuerung noch Fahrer, Insassen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Geltungsbereich
Erfasst sind die Fahrzeugklassen L, M, N, O, T, R und S — von Motorrädern über Pkw und Lkw bis zu Anhängern und land-/forstwirtschaftlichen Fahrzeugen — sowie Komponenten und selbstständige technische Einheiten, die darin verbaut werden.
Typgenehmigung & E-Kennzeichnung
ECE-R10 ist die Grundlage für die Typgenehmigung und die E-Kennzeichnung (E-Mark) — der Marktzugang in über 50 Ländern, einschließlich der EU, hängt daran.
Verhältnis zu CISPR 25 und ISO 11452
ECE-R10 ist der regulatorische Rahmen; die technischen Prüfungen stützen sich auf Normen wie CISPR 25 (Störaussendung) und ISO 11452 (Störfestigkeit). Die aktuelle Revision 7 ist seit dem 17. Juni 2025 in Kraft.
Häufige Fragen
Gilt ECE-R10 auch für einzelne Komponenten?
Können Sie für ECE-R10 vorprüfen?
Quellen: Academy of EMC — UNECE R10, Applus+ — ECE R10 Revision 07. Maßgeblich ist die gültige Fassung der UN-Regelung.